Häufig gestellte Fragen zu den Preisen

Muss ich die leistung immer Privat Bezhlen ?

Ja, zunächst schon. Da wir ein privater Dienstleister sind, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Wenn Sie jedoch einen Pflegegrad haben, ist das kein Problem: Sie reichen unsere Rechnung und den Leistungsnachweis einfach bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese erstattet Ihnen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungen (z. B. § 45b SGB XI oder § 39 SGB XI).

Was Passiert,wenn ich einen Termin absagen muss?

Wir planen fest für Sie ein. Daher bitten wir um Verständnis, dass gebuchte Stunden auch bei einer Absage in Rechnung gestellt werden müssen (§ 615 BGB). Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

Wie Lange ist die Kündigungsfrist für mein Vertrag?

m für Sie und unser Team Planungssicherheit zu gewährleisten, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (§ 621 BGB).

Warum Kann ich meine Vollmacht nicht per WhatsApp Widerrufen

Ihre Sicherheit ist uns extrem wichtig. Eine Vollmacht ist ein mächtiges Dokument. Um Missbrauch vorzubeugen und sicherzustellen, dass der Widerruf wirklich von Ihnen stammt, ist gesetzlich die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben (§ 126 BGB). Digitale Nachrichten wie E-Mails oder WhatsApp erfüllen diese Sicherheitsstandards nicht.

Werden die Fahrtkosten von der Pflegekasse übernommen ?

In der Regel leider nein. Fahrkosten sind meistens nicht Bestandteil der Erstattung durch die Pflegekassen (insbesondere bei Entlastungsleistungen) und müssen daher privat getragen werden.