Information
Die Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad sowie an ihre Angehörigen. Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Häufig gestellte Fragen
Alles begann mit einer einfachen Idee, angetrieben von einer tiefen Leidenschaft. Als kleines Unternehmen sind wir stolz auf persönliche Aufmerksamkeit und Hingabe an jedes Detail. Unser Ansatz basiert auf Qualität und Integrität und stellt sicher, dass alles, was wir tun, unser Engagement für Exzellenz widerspiegelt.
Was ist Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI?
Die Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad sowie an ihre Angehörigen. Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Was zahlt die Pflegekasse für Alltagsbetreuung?
Die Pflegekasse stellt monatlich 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Dieser Betrag:
wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt
kann für anerkannte Alltagsbetreuung genutzt werden
verfällt nicht sofort und kann angespart werden
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse oder über Kostenerstattung.
Kann Alltagsbetreuung über Verhinderungspflege abgerechnet werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann meine Betreuung auch im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Das ist besonders sinnvoll, wenn:
. Angehörige eine Pause benötigen
eine regelmäßige Entlastung gewünscht ist
der Entlastungsbetrag nicht ausreicht
Für wen ist Ihre Betreuung geeignet?
Meine Leistungen richten sich an:
. Senioren und Seniorinnen
. Menschen mit Pflegegrad
. Menschen mit Demenz
pflegende Angehörige
. Personen in belastenden Lebenssituationen
Die Betreuung erfolgt individuell, wertschätzend und auf Augenhöhe.
Wer hat Anspruch auf Alltagsbetreuung?
Anspruch haben alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Auch Angehörige profitieren, da sie spürbar entlastet werden..
Was ist Verhinderungspflege und wie hoch sind die Kosten?
Die Verhinderungspflege greift, wenn eine pflegende Person vorübergehend ausfällt – z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu:
.1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege
zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden
insgesamt also bis zu 2.418 € jährlich
Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung und Nutzung dieser Leistungen.
Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab?
Die Abrechnung ist unkompliziert:
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Wir klären gemeinsam Ihre Situation und den Pflegegrad
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Sie erhalten eine transparente Leistungsübersicht
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Die Abrechnung erfolgt:
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direkt mit der Pflegekasse oder
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per Kostenerstattung
Bieten Sie auch Demenzbetreuung an?
Ja. Ich bin speziell für den Umgang mit Menschen mit Demenz geschult.
Die Betreuung umfasst unter anderem:
strukturierende Begleitung im Alltag
ruhige, verständnisvolle Kommunikation
Orientierung und Sicherheit
soziale Ansprache und Aktivierung
Dabei steht immer der Mensch im Mittelpunkt.