Information
Die Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad sowie an ihre Angehörigen. Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Was bedeutet Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI?
Die Alltagsbetreuung nach § 45 SGB XI richtet sich an Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen. Sie soll den Alltag erleichtern, soziale Teilhabe ermöglichen und pflegende Familien spürbar entlasten. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, damit sie weiterhin sicher und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse stellt jeden Monat einen Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt und kann für anerkannte Angebote der Alltagsbegleitung genutzt werden. Er verfällt nicht sofort, sondern kann angespart werden. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt mit der Pflegekasse oder über eine Kostenerstattung.
Kann Alltagsbegleitung über Verhinderungspflege abgerechnet werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Die Verhinderungspflege ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige eine Pause brauchen, eine regelmäßige Entlastung wünschen oder der Entlastungsbetrag nicht ausreicht. So bleibt die Versorgung gesichert – auch dann, wenn die pflegende Person einmal ausfällt.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Die Abrechnung ist unkompliziert. Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation und den vorhandenen Pflegegrad. Sie erhalten eine klare und transparente Übersicht über alle Leistungen. Anschließend erfolgt die Abrechnung entweder direkt mit der Pflegekasse oder über eine Kostenerstattung – ganz so, wie es für Sie am einfachsten ist.
Biete ich auch Demenzbetreuung an?
Ja, ich bin speziell für die Betreuung von Menschen mit Demenz geschult. Dazu gehören eine ruhige, verständnisvolle Kommunikation, Orientierung im Alltag, strukturierende Begleitung sowie soziale Ansprache und Aktivierung. Dabei steht immer der Mensch im Mittelpunkt – mit all seinen Bedürfnissen, Gefühlen und Fähigkeiten.
Für wen ist meine Betreuung geeignet?
Meine Leistungen richten sich an Senioren, Menschen mit Pflegegrad, Personen mit Demenz, pflegende Angehörige sowie Menschen in belastenden Lebenssituationen. Jede Betreuung erfolgt individuell, wertschätzend und auf Augenhöhe – immer orientiert an den Bedürfnissen des Menschen, der im Mittelpunkt steht.
Wer hat Anspruch auf Alltagsbetreuung?
Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf Alltagsbegleitung. Auch Angehörige profitieren, denn sie werden spürbar entlastet und erhalten wertvolle Unterstützung im Alltag.
Was ist Verhinderungspflege – und wie hoch ist der Anspruch?
Die Verhinderungspflege greift, wenn eine pflegende Person vorübergehend ausfällt – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung stehen. Ich unterstütze Sie gerne dabei, diese Leistungen optimal zu nutzen.