KOSTEN & Rahmenbedingungen
Meine Leistungen werden als Privatleistung abgerechnet.
.Vorkasse-Prinzip:Erstattung: Nach Vorlage meiner Rechnung und des Leistungsnachweises können Sie die Kosten bei Ihrer Pflegekasse geltend machen (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI).
.Erstattung: Nach Vorlage meiner Rechnung und des Leistungsnachweises können Sie die Kosten bei Ihrer Pflegekasse geltend machen (z. B. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI).
Verbindlichkeit der Buchung
Da wir unsere Mitarbeiter fest für Sie einplanen, sind gebuchte Termine verbindlich.
.Absageregelung: Auch bei einer Absage Ihrerseits bleibt der Anspruch auf Vergütung der gebuchten Stunden bestehen (§ 615 BGB). Eine Rückerstattung für bereits fest reservierte Zeiten ist nicht möglich.
Kündigungsfristen
Für eine faire gemeinsame Planung gilt für meine Betreuungsverträge eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (§ 621 BGB). Dies gibt mir die nötige Zeit, die Betreuung verantwortungsvoll zu übergeben oder anzupassen.
Rechtliche Sicherheit bei Vollmachten
Sollten Sie uns eine Vollmacht erteilt haben, legen wir höchsten Wert auf deren Sicherheit:
.Schriftform: Ein Widerruf von Vollmachten ist ausschließlich schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Postweg möglich (§ 126 BGB).
.Kein digitaler Widerruf: Kündigungen von Vollmachten per WhatsApp, E-Mail oder andere soziale Medien sind nicht rechtswirksam. Dies dient Ihrem persönlichen Schutz vor Missbrauch.
Wichtige Informationen zur Abrechnung & Buchung
Transparenz und Zuverlässigkeit sind die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Damit Sie genau wissen, wie die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt, finden Sie hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
1. Abrechnungsmodus: Das Erstattungsprinzip
Meine Leistungen werden zunächst als Privatleistung direkt mit Ihnen abgerechnet. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie von mir eine ordnungsgemäße Rechnung sowie einen detaillierten Leistungsnachweis.
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Vorkasse/Direktzahlung: Die Vergütung für die gebuchten Stunden ist von Ihnen als Auftraggeber zu leisten.
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Kostenerstattung durch die Pflegekasse: Sofern ein Pflegegrad vorliegt, können Sie die begleichen Rechnungen zusammen mit dem Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Budgets (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI).
2. Verbindlichkeit & Absageregelung
Um Einsätze verlässlich planen zu können, sind gebuchte Termine verbindlich.
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Zahlungspflicht bei Absage: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich gebuchte Stunden auch bei einer Absage in voller Höhe in Rechnung stelle (§ 615 BGB).
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Keine Rückerstattung: Eine Rückerstattung für bereits gezahlte oder fest gebuchte Kontingente ist nicht möglich. Diese Zeit ist exklusiv für Sie reserviert.
Rechtliche Grundlagen
Damit Sie und Ihre Versicherung auf der sicheren Seite sind, basieren meine Bedingungen auf folgenden gesetzlichen Regelungen:
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§ 45b SGB XI (Entlastungsbetrag): Regelt den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
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§ 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug): Gesetzliche Grundlage für die Ausfallgebühr. Wenn ein Termin vereinbart wurde und der Kunde diesen absagt, behalte ich den Anspruch auf die Vergütung, da die Arbeitskraft bereitgestellt wurde.