Preisinformation

Hinter jeder Dienstleistung, die wir erbringen, steht ein engagiertes Team von Fachleuten, von denen jeder sein einzigartiges Fachwissen und seine Begeisterung in unser Unternehmen einbringt.

Kostenübersicht für Privatzahler

Dienstleistungen Stundensatz
Ausführliches Erstgespräch mit Bedarfsermittlung 60,00 €
Individuelle Dienstleistungen nach Absprache 37,50 €
Fahrkosten je Kilometer 0,60 €

Mit Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen die Kosten bei Abrechnungen über die Verhinderungspflege

Dienstleistungen Stundensatz
Ausführliches Erstgespräch mit Bedarfsermittlung 60,00 €
Stundensatz Verhinderungspflege 38,50 €
Hausbesuchspauschale je Einsatz 8,24 €
Fahrkosten je Kilometer 0,60 €

Abrechnungen über die Entlastungsleistungen §45b und §45a

mit Schwerpunkt Hauswirtschaft

Diesnstleistungen Stundensatz
Stundensatz Entlastungsleistungen 39,54 €
Hausbesuchspauschale je Einsatz 8,84 €
mit Schwerpunkt Betreuung
Stundensatz/Entlastungsleistung 43,55 €
Hausbesuchspauschale je Einsatz 8,24 €

Fahrtkosten werden nicht von den Pflegekassen übernommen.

Haben Sie Fragen zur Abrechnung mit der Pflegekasse?

Wichtige Informationen zur Abrechnung & Buchung

Transparenz und Zuverlässigkeit sind die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Damit Sie genau wissen, wie die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

1. Abrechnungsmodus: Das Erstattungsprinzip

Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen zunächst als Privatleistung direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung sowie einen detaillierten Leistungsnachweis.

  • Vorkasse/Direktzahlung: Die Vergütung für die gebuchten Stunden ist von Ihnen als Auftraggeber zu leisten.

  • Kostenerstattung durch die Pflegekasse: Sofern ein Pflegegrad vorliegt, können Sie die begleichen Rechnungen zusammen mit dem Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Budgets (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI).

2. Verbindlichkeit & Absageregelung

Um unsere Einsätze verlässlich planen und unseren Fachkräften faire Arbeitsbedingungen bieten zu können, sind gebuchte Termine verbindlich.

  • Zahlungspflicht bei Absage: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gebuchte Stunden auch bei einer Absage in voller Höhe in Rechnung stellen.

  • Keine Rückerstattung: Eine Rückerstattung für bereits gezahlte oder fest gebuchte Kontingente ist nicht möglich. Wir reservieren diese Zeit exklusiv für Sie.


Rechtliche Grundlagen

Damit Sie und Ihre Versicherung auf der sicheren Seite sind, basieren unsere Bedingungen auf folgenden gesetzlichen Regelungen:

  • § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag): Regelt den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

  • § 39 SGB XI (Verhinderungspflege): Ermöglicht die Kostenübernahme durch die Pflegekasse, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

  • § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug): Gesetzliche Grundlage für die Ausfallgebühr. Wenn ein Termin vereinbart wurde und der Kunde diesen absagt, behält der Dienstleister den Anspruch auf die Vergütung, da er die Arbeitskraft bereitgestellt hat.

Hinweis: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Pflegekassen werden Fahrkosten bei Abrechnungen über die Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) in der Regel nicht übernommen und bleiben eine reine Privatleistung.