Für Einrichtungen

Gemeinsam gute Betreuung ermöglichen

Ich arbeite gerne mit ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen zusammen, wenn sich unsere Angebote sinnvoll ergänzen. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl der betreuten Menschen – transparent, verlässlich und in enger Abstimmung mit dem vorhandenen Pflegeteam.

Für ambulante Pflegedienste

Alltagsbegleitung und ambulante Pflege ergänzen sich ideal: Während der Pflegedienst die körperbezogene Grundpflege übernimmt, sorgt meine Betreuung für soziale Teilhabe, Aktivierung und Zeit für den Menschen. Beide Leistungen lassen sich unabhängig voneinander abrechnen und schließen sich nicht gegenseitig aus.

Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat nach § 45b SGB XI) kann für Kundinnen und Kunden mit Pflegegrad parallel zu den Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne dass sich beide Budgets gegenseitig kürzen. Für Pflegedienste, deren Kunden zusätzlichen Bedarf an Begleitung, Gesellschaft oder stundenweiser Entlastung pflegender Angehöriger haben, kann ich als externer Kooperationspartner eine sinnvolle Ergänzung sein.

Für Pflegeheime (stationäre Einrichtungen)

Rechtlicher Hinweis: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht ausschließlich Menschen in häuslicher Pflege zu. Für Bewohnerinnen und Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung wird er in der Regel nicht ausgezahlt – Ausnahme ist Pflegegrad 1, hier kann der Betrag zur Reduzierung der Heimkosten genutzt werden. Betreuung innerhalb eines Pflegeheims wird üblicherweise über den Pflegesatz und die im Haus angestellten Betreuungskräfte finanziert.

Eine sinnvolle Ergänzung kann ich als externer Alltagsbegleiter dennoch sein – dann als privat finanzierte Einzelbetreuung, wenn Angehörige sich für einzelne Bewohnerinnen oder Bewohner zusätzliche, persönliche Zuwendung wünschen, die über die reguläre Personalausstattung des Hauses hinausgeht:

  • Begleitung zu externen Arztterminen oder Behördengängen
  • Zusätzliche Einzelbesuche und Zeit für Gespräche, Spaziergänge oder gemeinsame Aktivitäten
  • Übergangsbegleitung bei Einzug, Krankenhausaufenthalt oder in besonders belastenden Phasen
  • Begleitung in der letzten Lebensphase

Eine solche Zusammenarbeit erfolgt immer in Absprache mit der Pflegedienstleitung des Hauses, damit Betreuung und Pflege gut aufeinander abgestimmt bleiben.

Was ich als Kooperationspartner biete