Preisinformation
Hinter jeder Dienstleistung, die wir erbringen, steht ein engagiertes Team von Fachleuten, von denen jeder sein einzigartiges Fachwissen und seine Begeisterung in unser Unternehmen einbringt.
Kostenübersicht für Privatzahler
| Dienstleistungen | Stundensatz |
|---|---|
| Ausführliches Erstgespräch mit Bedarfsermittlung | 60,00 € |
| Individuelle Dienstleistungen nach Absprache | 31,44 € |
| Wegepauschale | 6,21 € |
Mit Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen die Kosten bei Abrechnungen über die Verhinderungspflege
| Dienstleistungen | Stundensatz |
|---|---|
| Ausführliches Erstgespräch mit Bedarfsermittlung | 60,00 € |
| Stundensatz Verhinderungspflege | 38,50 € |
| Hausbesuchspauschale je Einsatz | 6,21€ |
Abrechnungen über die Entlastungsleistungen §45b und §45a
mit Schwerpunkt Hauswirtschaft
| Diesnstleistungen | Stundensatz |
|---|---|
| Stundensatz Entlastungsleistungen | 40,00€ |
| mit Schwerpunkt Betreuung | 31,44 € |
| Stundensatz/Entlastungsleistung | 40,00€ |
| Hausbesuchspauschale je Einsatz | 6,21€ |

Rahmenbedingungen
Unsere Leistungen werden als Privatleistung abgerechnet.
.Vorkasse-Prinzip: Die Vergütung der gebuchten Stunden erfolgt zunächst durch Sie.
.Erstattung: Nach Vorlage unserer Rechnung und des Leistungsnachweises können Sie die Kosten bei Ihrer Pflegekasse geltend machen (z. B. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI).
Verbindlichkeit der Buchung
Da wir unsere Mitarbeiter fest für Sie einplanen, sind gebuchte Termine verbindlich.
.Absageregelung: Auch bei einer Absage Ihrerseits bleibt der Anspruch auf Vergütung der gebuchten Stunden bestehen (§ 615 BGB). Eine Rückerstattung für bereits fest reservierte Zeiten ist nicht möglich.
Kündigungsfristen
Für eine faire gemeinsame Planung gilt für unsere Dienstleistungsverträge eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (§ 621 BGB). Dies gibt uns die nötige Zeit, Personalressourcen verantwortungsvoll zu steuern.
Rechtliche Sicherheit bei Vollmachten
Sollten Sie uns eine Vollmacht erteilt haben, legen wir höchsten Wert auf deren Sicherheit:
.Schriftform: Ein Widerruf von Vollmachten ist ausschließlich schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Postweg möglich (§ 126 BGB).
.Kein digitaler Widerruf: Kündigungen von Vollmachten per WhatsApp, E-Mail oder andere soziale Medien sind nicht rechtswirksam. Dies dient Ihrem persönlichen Schutz vor Missbrauch.
Wichtige Informationen zur Abrechnung & Buchung
Transparenz und Zuverlässigkeit sind die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Damit Sie genau wissen, wie die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
1. Abrechnungsmodus: Das Erstattungsprinzip
Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen zunächst als Privatleistung direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung sowie einen detaillierten Leistungsnachweis.
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Vorkasse/Direktzahlung: Die Vergütung für die gebuchten Stunden ist von Ihnen als Auftraggeber zu leisten.
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Kostenerstattung durch die Pflegekasse: Sofern ein Pflegegrad vorliegt, können Sie die begleichen Rechnungen zusammen mit dem Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Budgets (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI).
2. Verbindlichkeit & Absageregelung
Um unsere Einsätze verlässlich planen und unseren Fachkräften faire Arbeitsbedingungen bieten zu können, sind gebuchte Termine verbindlich.
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Zahlungspflicht bei Absage: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gebuchte Stunden auch bei einer Absage in voller Höhe in Rechnung stellen.
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Keine Rückerstattung: Eine Rückerstattung für bereits gezahlte oder fest gebuchte Kontingente ist nicht möglich. Wir reservieren diese Zeit exklusiv für Sie.
Rechtliche Grundlagen
Damit Sie und Ihre Versicherung auf der sicheren Seite sind, basieren unsere Bedingungen auf folgenden gesetzlichen Regelungen:
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§ 45b SGB XI (Entlastungsbetrag): Regelt den Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
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§ 39 SGB XI (Verhinderungspflege): Ermöglicht die Kostenübernahme durch die Pflegekasse, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.
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§ 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug): Gesetzliche Grundlage für die Ausfallgebühr. Wenn ein Termin vereinbart wurde und der Kunde diesen absagt, behält der Dienstleister den Anspruch auf die Vergütung, da er die Arbeitskraft bereitgestellt hat.
